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   VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12   

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https://dejure.org/2013,26572
VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12 (https://dejure.org/2013,26572)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.09.2013 - 13 K 2959/12 (https://dejure.org/2013,26572)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. September 2013 - 13 K 2959/12 (https://dejure.org/2013,26572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen; Anspruch auf Zulassung bei Unwirksamkeit der Zulassungsordnung der Hochschule

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 12 Abs 1 GG
    Hochschulzulassung; Auswahlverfahren bei zulassungsbeschränktem Studiengang; Unwirksamkeit der Zulassungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; HZG § 6 Abs. 4; HVVO § 20
    Hochschulrecht - Zulassungsordnung der Universität Hohenheim für den Masterstudiengang Management; zulassungsbeschränkter Studiengang; Auswahlverfahren; Auswahlkriterien; Master-Studiengang; Anspruch auf Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12
    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen (hier: Masterstudiengang Management) - Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.05.2011 - 9 S 599/11.

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an von Hochschulen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durchgeführte Auswahlverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 24.05.2011 - 9 S 599/11 - ausgeführt:.

    Ein Anspruch auf Zulassung besteht in der Regel nur dann, wenn sich feststellen lässt, dass bei fehlerfreier Durchführung des Auswahlverfahrens der Kläger einen Studienplatz erhalten würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.05.2011, a.a.O.; VG Münster - unter Bezugnahme auf den Beschluss des VGH Bad.-Württ. - Urt. v. 08.12.2011, Az.: 9 K 1832/10, Juris).

    Dem Anspruch des Klägers steht nicht entgegen, dass das Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2012/13 abgeschlossen ist und sämtliche nach der Zulassungszahlenverordnung zu vergebenden Studienplätze im Master-Studiengang Management vergeben worden sind (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.05.2011 - 9 S 599/11 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1640/10

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf andere als den ersten berufsqualifizierenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12
    Es wird einem Verwaltungsorgan der Beklagten die Entscheidung über ein zentrales und wesentliches Element der Zugangsbeschränkung übertragen, was nach den obigen Ausführungen nicht zulässig ist (vgl. zur Unzulässigkeit einer Subdelegation auf eine Auswahlkommission auch OVG NRW, Beschl. v. 26.01.2011 - 13 B 1640/10 -, Juris sowie NWVBl 2011, 232).

    Damit betrifft die Entscheidungsbefugnis des Zulassungsausschusses den Kernbereich der Gestaltung des Auswahlverfahrens, der dem Satzungsgeber vorbehalten ist (vgl. zu einer entsprechenden Subdelegation OVG NRW, Beschl. v. 26.01.2011, aaO).

    Eine zusätzliche Zulassungsverpflichtung der Hochschule bei einem fehlerhaften Auswahlverfahren besteht nach der Rechtsprechung dann, wenn über die kapazitäre Sollzahl hinaus weitere Bewerber im Wege der Überbuchung zugelassen worden sind (vgl. VG Münster, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.01.2011, Az.: 13 B 1640/10).

  • VG Münster, 08.12.2011 - 9 K 1832/10

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12
    Zum Anspruch auf Zulassung bei Unwirksamkeit der Zulassungsordnung der Hochschule (Anschluss an VG Münster, Urteil vom 08.12.2011, Az.: 9 K 1832/10, juris).

    Ein Anspruch auf Zulassung besteht in der Regel nur dann, wenn sich feststellen lässt, dass bei fehlerfreier Durchführung des Auswahlverfahrens der Kläger einen Studienplatz erhalten würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.05.2011, a.a.O.; VG Münster - unter Bezugnahme auf den Beschluss des VGH Bad.-Württ. - Urt. v. 08.12.2011, Az.: 9 K 1832/10, Juris).

    Gleiches gilt für die Beklagte, wenn sie im gerichtlichen Verfahren außerhalb der zum Erlass von Hochschulordnungen geltenden Verfahrensbestimmungen solche Maßgaben treffen wollte (vgl. VG Münster, Urt. v. 08.12.2011, Az.: 9 K 1832/10, Juris).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12
    Die Anforderungen an derartige subjektive Zulassungsvoraussetzungen und die hierfür geltenden Bewertungsmaßstäbe bedürfen daher einer gesetzlichen Grundlage (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34 [45]; Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u. a. -, BVerfGE 80, 1 [21]).

    Dabei dürften zwar Einzelfestlegungen auf Grundlage einer den Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 GG bzw. Art. 61 Abs. 1 LV entsprechenden Ermächtigungsgrundlage dem Verordnungsgeber oder der Regelung durch Hochschulsatzung überlassen bleiben (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u. a. -, BVerfGE 80, 1 [22]; Senatsurteil vom 24.04.1995 - 9 S 2226/93 -, VBlBW 1995, 325).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2011 - 9 S 1687/11

    Vorläufige Zulassung zum Master-Studiengang Architektur an Hochschule für Technik

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12
    § 6 Abs. 4 Satz 2 HZG sieht vor, dass die Auswahl auch aufgrund sonstiger Maßstäbe, die besonderen Aufschluss über die Eignung und Motivation für den gewählten Aufbau- oder Masterstudiengang geben, getroffen werden kann, insbesondere aufgrund von Leistungen, die in dem Studium, das Voraussetzungen für die Zulassung zu dem Aufbau- oder Masterstudiengang ist, erbracht wurden, von fachspezifischen Studierfähigkeitstests oder von Auswahlgesprächen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2011 - 9 S 1687/11 - vgl. auch § 20 Abs. 2 Nr. 3 HVVO).

    Diese gesetzliche Bestimmung ist im Lichte der oben dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die rechtssatzförmige Regelung des Auswahlverfahrens auszulegen (vgl. zur Geltung genannten Anforderungen auch bei den Auswahlverfahren für Masterstudiengänge VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.08.2011 - 9 S 1687/11 -, Juris).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12
    Die Anforderungen an derartige subjektive Zulassungsvoraussetzungen und die hierfür geltenden Bewertungsmaßstäbe bedürfen daher einer gesetzlichen Grundlage (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34 [45]; Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u. a. -, BVerfGE 80, 1 [21]).
  • VGH Bayern, 11.01.2010 - 7 CE 09.2804

    Zur Eignung für ein Masterstudium an der TU München

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12
    Die inhaltlichen Vorgaben der Auswahlkriterien und deren Gewichtung bedürfen als zentrale und "wesentliche" Elemente der Hochschulzugangsbeschränkung daher einer rechtssatzförmigen Normierung (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 11.01.2010 - 7 CE 09.2804 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 9 S 2226/93

    Zahnärztliche Prüfung: Ermächtigungsgrundlage; Anzahl der Wiederholungsprüfungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.09.2013 - 13 K 2959/12
    Dabei dürften zwar Einzelfestlegungen auf Grundlage einer den Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 GG bzw. Art. 61 Abs. 1 LV entsprechenden Ermächtigungsgrundlage dem Verordnungsgeber oder der Regelung durch Hochschulsatzung überlassen bleiben (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u. a. -, BVerfGE 80, 1 [22]; Senatsurteil vom 24.04.1995 - 9 S 2226/93 -, VBlBW 1995, 325).
  • VG Münster, 13.12.2016 - 9 L 1299/16

    Nachweis "wissenschaftlicher Originalität" kann kein Zugangserfordernis zu

    Erweist sich danach der Ablehnungsbescheid der Antragsgegnerin nach der im vorliegenden Verfahren vorzunehmenden Prüfung mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig, hält das Gericht an seiner den Beteiligten bekannten Spruchpraxis, vgl. etwa VG Münster, Beschluss vom 17. November 2016 - 9 L 1291/16 -, juris, Rn. 45 ff. (dort: nicht rechtskonformes Auswahlsystem); vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 10. September 2013 - 13 K 2959/12 -, juris, Rn. 31 f., fest, im Rahmen seiner Befugnis zur Anordnung rechtswahrender und rechtssichernder einstweiliger Anordnungen die Antragsgegnerin zu einer vorläufigen Zulassung der Antragstellerin, die einen Anordnungsgrund ebenfalls glaubhaft gemacht hat, zu verpflichten.
  • VG Münster, 17.11.2016 - 9 L 1291/16

    Vergabe von Master-Studienplätzen BWL der Uni Münster erneut rechtswidrig

    Bei der damit gegebenen Sach- und Rechtslage hält das Gericht an seiner den Beteiligten bekannten Spruchpraxis, vgl. etwa Beschluss vom 13. November 2013 - 9 L 475/13 -, hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 13 B 1649/10 -, s. auch VG Stuttgart, Urteil vom 10. September 2013 - 13 K 2959/12 -, http:// lrbw.juris.de, fest, im Rahmen seiner Befugnis zur Anordnung rechtswahrender und rechtssichernder einstweiliger Anordnungen die Antragsgegnerin zu einer vorläufigen Zulassung des Antragstellers zu verpflichten.
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